I. Allgemeines Zivilrecht
Als der Kernpunkt des Allgemeinen Zivilrechts ist das Kaufrecht zu nennen. Im Zusammenhang mit den sich aus einem Rechtsgeschäft ergebenden Rechten und Pflichten kann eine Vielzahl von Problemen antreten. Exemplarisch sind die folgenden Angelegenheiten zu nennen.
- Vertragsangelegenheiten
- Gewährleistungsangelegenheiten
- Forderungsangelegenheiten
- Schadenersatzeingelegenheiten
Auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts bietet ich Ihnen eine umfassende Beratung und vertrete Ihre Interessen konsequent im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren.
II. Mietrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Mietrechtes fokussiert sich auf die Prüfung des Folgenden:
- Wirksamkeit des Mietvertrages
- Wirksamkeit der allgemeinen Mietvereinbarungen / AGB-Prüfung
- Sach-/Rechtsmangel der Mietsache vor oder im Laufe der Mietzeit
- Schadenersatzansprüche des Mieters sowie Vermieters
- Mietminderung / Aufwendungsersatzanspruch
- Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte / Untervermietung
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Wirksamkeit der Kündigung
- Rückzahlung der Mietkaution
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