Das Strafrecht umfasst diejenige Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen eines Straftäters verboten und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Nicht selten kommen Fälle vor, in denen das gegen einen Beschuldigten eingeleitete Ermittlungsverfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt oder der Angeklagte in einem gerichtlichen Verfahren freigesprochen wird. Daher sollten Sie im Fall der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, der Beantragung eines Strafbefehls oder der Erhebung einer Anklage auf keinen Fall lange zögern, mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen.
Unabhängig davon, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt worden ist, haben Sie als Beschuldigte oder Angeklagte das Recht auf eine qualifizierte Verteidigung. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen eine versierte Rechtsberatung und persönliche Gespräche sowie tatkräftige Unterstützung vor den Strafverfolgungsbehörden. Ferner vertrete ich Ihre Interessen kompetent im Hauptverfahren vor den zuständigen Gerichten.
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