Unter Polizei- und Ordnungsrecht ist nach dem heutigen Verständnis das Recht staatlicher Gefahrenabwehr zu verstehen. Die polizeilichen Maßnahmen umfassen sowohl alle Aufgaben der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (präventive Maßnahmen) als auch alle Aufgaben der Strafverfolgung (repressive Maßnahmen). Die Rechtsmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme hängt von der Einhaltung bestimmter gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Nicht selten kommen die Fälle vor, in denen die Polizei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht genügend Rechnung trägt oder das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausübt. Solche Maßnahmen sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch einen Anspruch des Dritten auf den Ersatz des ihm durch die Maßnahme entstandenen Schadens begründen.
Exemplarische polizeiliche Maßnahmen sind:
- Platz- und Wohnungsverweisung
- Abschleppmaßnahmen
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Polizeiliche Sicherstellung
- Gewahrsamnahme
Unabhängig davon, welche polizeiliche Maßnahme Anlass zur Streitigkeit gegeben hat, biete ich Ihnen eine versierte Rechtsberatung und tatkräftige Unterstützung vor den zuständigen Behörden. Ferner vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor den zuständigen Gerichten.
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