Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Zu diesem Rechtsgebiet gehören auch die Regelungen, die Rechte und Pflichte dieser Personen nach der Auflösung der Ehe durch Scheidung begründen. Die Wirkungen der Scheidung sind vielfältig und sind in folgenden Rechtsgebieten geregelt:
- Scheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Versorgungsausgleichsrecht
- Namensrecht
- Ehegüterrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
I. Anwendung des deutschen oder ausländischen Familienrechts
Die Frage, ob in einem Scheidungsverfahren das deutsche Recht oder das ausländische Recht auf einen bestimmten Lebenssachverhalt Anwendung findet, kann nur unter Berücksichtigung der Regelungen des Internationalen Privatrechts und Zugrundelegung der besonderen Umstände des Einzelfalles beantwortet werden. Daher kann es vorkommen, dass die deutsche Familiengerichte nicht das deutsche Familienrecht, sondern das ausländische Familienrecht anzuwenden haben.
II. Anwaltszwang
In Deutschland gilt für die Scheidung der so genannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht gestellt werden kann. Hat ein Rechtsanwalt für einen Ehepartner den Scheidungsantrag gestellt, muss sich der andere Ehepartner nicht zwangsläufig auch anwaltlich vertreten lassen.
III. Einvernehmliche Scheidung
Wenn sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen nicht einigen können, müssen sie oft mit einem langen, mühsamen und kostenintensiven Scheidungsverfahren rechnen. Ein solches Verfahren kann sich aber dadurch vermeiden lassen, dass die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen eine Einigung treffen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung kann ein Rechtsanwalt die beiden Ehepartner vertreten. Dies führt zur Vereinfachung des Verfahrens und Senkung der Kosten für die Beteiligten.
III. Beratungskosten- und Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren
Für den Fall, dass Ein Ehepartner wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Gerichtskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, für Sie staatliche Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
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