Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter deren Erfüllung ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben oder auch verlieren könnte, sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Durch Einbürgerung werden Sie gleichberechtigter Bürger und können zahlreiche Vorteile genießen:
- Berufsfreiheit
- Aktives und passives Wahlrecht
- Freie Wahl Ihres Aufenthaltsortes
- Zugang zum öffentlichen Dienst
- Leichterer Zugang zu Sozialleistungen
- Familiennachzug
- Schutz im Inland, insbesondere vor Ausweisung und Abschiebung
- Schutz im Ausland
- Reisefreiheit im europäischen Raum
Ich berate Sie kompetent zu allen Fragen rund um das Einbürgerungsrecht. Ferner vertrete ich konsequent Ihre Interessen vor der zuständigen Behörde und vor dem Verwaltungsgericht.
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