Das Asylrecht gehört zu den besonderen Rechtsgebieten des Ausländerrechts. Die Anerkennung der Rechtsstellung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hängt vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowie der besonderen Umständen des Einzelfalles ab.
Die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen ist eine große Hürde auf dem Weg zum Asylrecht. Das Einschalten eines Rechtsanwalts kann in vielen Fällen unter Bewältigung dieser Hürde die zuständigen Behörden dazu bewegen, zugunsten der Betroffenen positive Entscheidungen zu treffen.
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